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Los Gallardos Freizeit – Handys, Camping, Bowling und Essen unter der Sonne

Stellplatzordnung des Camping Los Gallardos

Alles, was Sie wissen sollten, bevor Sie Ihren Stellplatz einrichten

Im Camping Los Gallardos Leisure möchten wir, dass Sie Ihren Aufenthalt sicher, komfortabel und angenehm genießen. Ganz gleich, ob Sie nur wenige Tage bleiben oder einen unserer beliebten Langzeitaufenthalte nutzen – alle Stellplätze müssen den geltenden Vorschriften für Campingplätze in Andalusien entsprechen.

Diese Regelungen beruhen auf der geltenden andalusischen Tourismusgesetzgebung, insbesondere auf dem Decreto 26/2018 vom 23. Januar in seiner jeweils gültigen Fassung, sowie auf Ihrem Stellplatzvertrag und der Campingplatzordnung.

Bevor Sie etwas auf Ihrem Stellplatz installieren oder verändern, wenden Sie sich bitte an die Rezeption. Ist eine Genehmigung erforderlich, muss diese vor Beginn der Arbeiten schriftlich eingeholt werden.


Welche Unterkunftsarten sind erlaubt?

Auf den Campingstellplätzen sind ausschließlich mobile Campingunterkünfte zulässig, darunter:

  • Wohnwagen
  • Wohnmobile
  • Campervans
  • Faltcaravans
  • Zelte

Fest installierte oder stationäre Unterkünfte sind im Campingbereich nicht gestattet.


Darf ich meinen Stellplatz verändern?

Nein.

Die Stellplätze müssen in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten bleiben. Es ist nicht gestattet:

  • Pflastersteine oder feste Bodenbeläge zu verlegen.
  • Mauern oder Zäune zu errichten.
  • Dauerhafte Bauwerke zu errichten.
  • Erdarbeiten durchzuführen.
  • Bäume oder Pflanzen zu entfernen oder zu beschneiden.
  • Einrichtungen oder Versorgungsanlagen des Campingplatzes zu verändern.

Sollte eine Pflanze oder ein Baum gepflegt werden müssen, wenden Sie sich bitte an die Rezeption. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.


Was darf ich auf meinem Stellplatz aufstellen?

Jeder Stellplatz darf grundsätzlich Folgendes umfassen:

  • Eine mobile Campingunterkunft.
  • Ein direkt mit dieser Unterkunft verbundenes Vorzelt.
  • Ein tragbares Lagerzelt.
  • Mobile Sonnensegel oder Sonnenschutzsysteme.

Alle Einrichtungen müssen vorübergehend, transportabel und jederzeit leicht entfernbar sein.


Darf ich ein festes Vorzelt bauen?

Nein.

Sie dürfen ein herkömmliches oder aufblasbares Campingvorzelt aufstellen.

Das Vorzelt muss:

  • Direkt mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil verbunden sein.
  • Vollständig transportabel sein.
  • Ohne Demontage einer festen Konstruktion entfernt werden können.

Feste Holzkonstruktionen, Anbauten, gemauerte Gebäude oder dauerhafte Erweiterungen sind auf Camping Los Gallardos nicht zulässig. Die andalusischen Campingvorschriften verlangen, dass Campingunterkünfte ihren vorübergehenden Charakter behalten.


Darf ich andere Bauwerke errichten?

Nein.

Camping Los Gallardos gestattet keine dauerhaften Gebäude oder geschlossenen Bauwerke auf den Stellplätzen.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Holzveranden.
  • Gartenhäuser oder Holzhütten.
  • Gebäude aus Stein oder Beton.
  • Dauerhafte Metallkonstruktionen.
  • Feste Pavillons.
  • Dauerhafte Pergolen.

Diese Einschränkungen dienen der Einhaltung der Tourismusvorschriften, dem Erhalt des Erscheinungsbildes des Campingplatzes sowie dem vorübergehenden Charakter einer Campinganlage.


Darf ich einen Sonnenschutz aufstellen?

Ja.

Mobile Sonnensegel und Sonnenschutzanlagen sind erlaubt.

Abnehmbare Seitenteile zum Schutz vor Wind oder Insekten sind ebenfalls zulässig, sofern sie jederzeit leicht entfernt werden können.


Darf ich eine Küche oder Sanitärinstallation im Vorzelt einbauen?

Nein.

Die andalusischen Campingvorschriften untersagen den Einbau fester Haushaltseinrichtungen, die den vorübergehenden Charakter einer Campingunterkunft verändern.

Dazu gehören insbesondere:

  • Küchen.
  • Spülbecken.
  • Badezimmer.
  • Waschmaschinen.
  • Geschirrspüler.
  • Feste Wasserinstallationen.
  • Dauerhafte Abwasseranschlüsse.
  • Große Haushaltsgeräte.

Darf ich Windschutz oder Absperrungen für Haustiere aufstellen?

Ja.

Mobile Windschutzwände und leichte Absperrungen für Haustiere sind zulässig, sofern sie:

  • Vollständig transportabel bleiben.
  • Den Stellplatz nicht dauerhaft einfrieden.
  • Wege oder benachbarte Stellplätze nicht behindern.

Haustiere müssen jederzeit gemäß unserer Haustierordnung unter Kontrolle gehalten werden.


Muss mein Wohnwagen beweglich bleiben?

Ja.

Eine der wichtigsten gesetzlichen Anforderungen ist, dass jede Campingunterkunft ihren mobilen Charakter behält.

Ihr Wohnwagen oder Wohnmobil muss jederzeit mit seinem eigenen Fahrwerk sicher und unverzüglich bewegt werden können.

Das bedeutet:

  • Die Räder müssen montiert und funktionsfähig bleiben.
  • Die Reifen müssen sich in einem sicheren Zustand befinden.
  • Das Fahrzeug darf nicht dauerhaft im Boden verankert sein.
  • Es darf nicht durch Mauern, Zäune oder feste Einrichtungen blockiert werden.
  • Es muss im Notfall jederzeit sofort umgesetzt werden können.

Im Rahmen der Betriebsabläufe von Camping Los Gallardos müssen Wohnwagen bei Langzeitaufenthalten außerdem mindestens alle zehn Monate auf einen anderen Stellplatz umgesetzt werden.


Darf ich eine Klimaanlage oder Satellitenantenne installieren?

Ja.

Klimaanlagen, Satellitenschüsseln, Fernseh- oder Internetantennen sind erlaubt, sofern sie:

  • Direkt am Wohnwagen oder Wohnmobil befestigt sind.
  • Die Beweglichkeit der Einheit nicht beeinträchtigen.
  • Nicht an Bäumen, Gebäuden oder Einrichtungen des Campingplatzes befestigt werden.

Wer darf meinen Wohnwagen nutzen?

Der Stellplatzvertrag ist personenbezogen.

Die beiden im Stellplatzvertrag eingeschlossenen Personen können derselben Familie angehören und den Wohnwagen unabhängig voneinander nutzen.

Weitere Besucher sind jederzeit willkommen und zahlen lediglich für die Dauer ihres Aufenthalts.

Ein längerer Aufenthalt weiterer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Rezeption und muss den Bedingungen des Stellplatzvertrages entsprechen.


Darf ich meinen Stellplatz oder Wohnwagen untervermieten?

Nein.

Der Stellplatz darf nicht:

  • Untervermietet werden.
  • An Dritte vermietet werden.
  • Für touristische Vermietungen genutzt werden.
  • Gewerblich genutzt werden.
  • An andere Personen übertragen werden.

Zur Nutzung des Stellplatzes sind ausschließlich die im Stellplatzvertrag eingetragenen Vertragsinhaber berechtigt.


Darf ich meinen Wohnwagen verkaufen, solange er auf dem Stellplatz steht?

Nach der andalusischen Tourismusgesetzgebung dürfen Campingstellplätze weder verkauft noch übertragen werden.

Camping Los Gallardos gestattet den Verkauf von Wohnwagen oder anderen mobilen Campingunterkünften nicht, solange diese einem Stellplatz zugeordnet sind. Ein Verkauf darf erst erfolgen, nachdem der Wohnwagen vom Stellplatz entfernt wurde, es sei denn, die Campingplatzleitung hat vorher eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt.

Stellplatzverträge sind persönlich und nicht übertragbar. Eine zukünftige Zuteilung eines Stellplatzes erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit sowie gemäß den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarifen.


Sind Langzeitaufenthalte erlaubt?

Ja.

Camping Los Gallardos bietet hervorragende Möglichkeiten für Langzeitcamping in Spanien zu ausschließlich touristischen Zwecken.

Die Belegung eines Stellplatzes muss jederzeit die gesetzlich zulässige Höchstdauer nach der andalusischen Tourismusgesetzgebung einhalten.

Wohnwagen dürfen gemäß der Campingplatzordnung ganzjährig auf dem Gelände verbleiben, sofern sie weiterhin alle gesetzlichen Anforderungen an ihre Mobilität erfüllen und entsprechend den Betriebsabläufen des Campingplatzes regelmäßig auf einen anderen Stellplatz umgesetzt werden.


Einhaltung der Vorschriften

Die weitere Nutzung eines Stellplatzes setzt die Einhaltung voraus von:

  • Der geltenden andalusischen Tourismusgesetzgebung.
  • Der Campingplatzordnung.
  • Ihrem Stellplatzvertrag.
  • Allen angemessenen Anweisungen der Campingplatzleitung im Zusammenhang mit Sicherheit, Notfällen oder gesetzlichen Anforderungen.

Ändern sich gesetzliche Vorschriften oder deren Auslegung, behält sich Camping Los Gallardos das Recht vor, bestehende Installationen ändern oder entfernen zu lassen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.

Camping Los Gallardos behält sich außerdem das Recht vor, Stellplätze regelmäßig zu kontrollieren, um die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu überprüfen.


Haben Sie Fragen?

Jede Installation ist anders.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein bestimmter Gegenstand zulässig ist, sprechen Sie bitte mit der Rezeption, bevor Sie ihn kaufen oder aufstellen. Unser Team berät Sie gerne und hilft Ihnen dabei, unnötige Ausgaben zu vermeiden und Ihren Stellplatz rechtskonform einzurichten.


Kurz zusammengefasst

✔ Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte erlaubt.

✔ Ein Vorzelt pro Stellplatz.

✔ Ein Lagerzelt.

✔ Mobile Sonnensegel erlaubt.

✔ Mobile Windschutzwände erlaubt.

✔ Klimaanlage am Fahrzeug befestigt.

✔ Satelliten- und Internetantennen erlaubt.

✘ Keine dauerhaften Bauwerke.

✘ Keine festen Küchen oder Sanitärinstallationen.

✘ Keine Pflasterflächen oder Zäune.

✘ Keine Untervermietung.

✘ Kein Verkauf eines auf dem Stellplatz stehenden Wohnwagens ohne schriftliche Genehmigung.

✘ Kein Verkauf oder keine Übertragung von Stellplätzen.

✘ Keine dauerhafte Immobilisierung der Campingunterkunft.


Rechtlicher Hinweis

Dieses Dokument dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Es ersetzt weder den Stellplatzvertrag noch die Campingplatzordnung oder die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie die von Camping Los Gallardos ausgestellten Vertragsunterlagen.

Camping Los Gallardos Leisure ist stolz darauf, Mitglied der Federación Andaluza de Campings zu sein.

Dieser Leitfaden basiert insbesondere auf dem Decreto 26/2018 vom 23. Januar über die Regelung der Campingplätze in Andalusien in seiner jeweils gültigen Fassung sowie auf allen weiteren einschlägigen touristischen Vorschriften.

Camping Los Gallardos behält sich das Recht vor, diese Regelungen anzupassen, sofern dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, behördlicher Auslegungen, Sicherheitsanforderungen oder betrieblicher Erfordernisse notwendig wird.

Letzte Aktualisierung: Juli 2026

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